Im Folgenden möchte ich Sie über die Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie informieren. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung!
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche halte ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (GOP-Ziffer 861): 92,51 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten
SelbstzahlerInnen
Für SelbstzahlerInnen der Psychotherapie gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage der psychotherapeutischen Gespräche (s.o.).
Psychologische Beratung wird nicht von einer Krankenversicherung übernommen und richtet sich daher ausschließlich an SelbstzahlerInnen, bei gleichem Honorar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungs- verfahren nach § 13.3 SGB V möglich: Demnach ist Ihre Krankenversicherung dazu angehalten, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes einen Therapieplatz bei einem/r VertragsbehandlerIn anzubieten. Steht kein Therapieplatz zur Verfügung, so müssen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen werden. Auch hier empfehle ich Ihnen, zunächst Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich diesbezüglich Informationen einzuholen. Im Anschluss daran unterstütze ich Sie und wir beantragen gemeinsam die Kostenerstattung. Zum genauen Ablauf informiert die Psychotherapeutenkammer in dem Ratgeber Kostenerstattung.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche halte ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (GOP-Ziffer 861): 92,51 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten
SelbstzahlerInnen
Für SelbstzahlerInnen der Psychotherapie gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage der psychotherapeutischen Gespräche (s.o.).
Psychologische Beratung wird nicht von einer Krankenversicherung übernommen und richtet sich daher ausschließlich an SelbstzahlerInnen, bei gleichem Honorar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungs- verfahren nach § 13.3 SGB V möglich: Demnach ist Ihre Krankenversicherung dazu angehalten, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes einen Therapieplatz bei einem/r VertragsbehandlerIn anzubieten. Steht kein Therapieplatz zur Verfügung, so müssen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen werden. Auch hier empfehle ich Ihnen, zunächst Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich diesbezüglich Informationen einzuholen. Im Anschluss daran unterstütze ich Sie und wir beantragen gemeinsam die Kostenerstattung. Zum genauen Ablauf informiert die Psychotherapeutenkammer in dem Ratgeber Kostenerstattung.