Im Folgenden möchten wir Sie über die Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie informieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantragen wir mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche halten wir uns an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Verhaltenstherapie (GOP-Ziffer 870): 100,55 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (GOP-Ziffer 861): 92,51 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten
SelbstzahlerInnen
Für SelbstzahlerInnen der Psychotherapie gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage der psychotherapeutischen Gespräche (s.o.).
Psychologische Beratung wird nicht von einer Krankenversicherung übernommen und richtet sich daher ausschließlich an SelbstzahlerInnen, bei gleichem Honorar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungs- verfahren nach § 13.3 SGB V möglich: Demnach ist Ihre Krankenversicherung dazu angehalten, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes einen Therapieplatz bei einem/r VertragsbehandlerIn anzubieten. Steht kein Therapieplatz zur Verfügung, so müssen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen werden. Auch hier empfehlen wir Ihnen, zunächst Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich diesbezüglich Informationen einzuholen. Im Anschluss daran unterstützen wir Sie und beantragen gemeinsam die Kostenerstattung. Zum genauen Ablauf informiert die Psychotherapeutenkammer in dem Ratgeber Kostenerstattung.
Entspannungsverfahren
Unsere Praxis verfügt über die Möglichkeit Entspannungsverfahren (Progressive Muskelrelaxation) über die Krankenkassen abzurechnen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantragen wir mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche halten wir uns an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Verhaltenstherapie (GOP-Ziffer 870): 100,55 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (GOP-Ziffer 861): 92,51 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten
SelbstzahlerInnen
Für SelbstzahlerInnen der Psychotherapie gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage der psychotherapeutischen Gespräche (s.o.).
Psychologische Beratung wird nicht von einer Krankenversicherung übernommen und richtet sich daher ausschließlich an SelbstzahlerInnen, bei gleichem Honorar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungs- verfahren nach § 13.3 SGB V möglich: Demnach ist Ihre Krankenversicherung dazu angehalten, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes einen Therapieplatz bei einem/r VertragsbehandlerIn anzubieten. Steht kein Therapieplatz zur Verfügung, so müssen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen werden. Auch hier empfehlen wir Ihnen, zunächst Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich diesbezüglich Informationen einzuholen. Im Anschluss daran unterstützen wir Sie und beantragen gemeinsam die Kostenerstattung. Zum genauen Ablauf informiert die Psychotherapeutenkammer in dem Ratgeber Kostenerstattung.
Entspannungsverfahren
Unsere Praxis verfügt über die Möglichkeit Entspannungsverfahren (Progressive Muskelrelaxation) über die Krankenkassen abzurechnen.